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Kopftuchstreit Artikel Türkischer Geistlicher und türkische Frauen (mit Kopftuch) in Biberach an der Riß Der Kopftuchstreit ist ein Streit um den Stellenwert eines Kleidungsstücks als religiöses oder politisches Symbol.
Buch-Tipp: Das NPD- Verbot (Antifa Edition) Ein wichtiges,beherztes Buch ,aber zu klientelorientiert . Das Buch ist erschienen in der Antifaedition des Espressoverlages( früher wurde diese vom Elefantenpress herausgegeben),weswegen man schon ungefähr weiß,im positiven,wie in dem negativen was man für Thesen zu erwarten hat. Das Buch ist das erste ,was das aktuelle Thema eines NPD-Verbots zum... | |
Grundlage für die Muslime ergibt sich aus dem Koran, Sure 24:31 und Sunna, wo der Prophet Muhammad die islamische Frau dazu anhält, dass von ihr nichts außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll. Allerdings herrscht auch in dem Islam keine Einigkeit darüber wie "stark" dieses Gebot ist (denn es gibt hier Abstufungen) und wie weit diese "Bedeckung" zu erfolgen hat. Als Hinweis könnte Sure 5:101 gelten, wo es heißt Fragt nicht nach Dingen, die, würden sie euch enthüllt, euch unangenehm wären; und wenn ihr danach fragt zur Zeit da der Koran niedergesandt wird, werden sie euch doch klar. Allah hat sie ausgelassen …. Danach könnte die Frage der Art der Verschleierung der persönlichen Entscheidung der Frau überlassen sein.
Eine weitere wichtige Grundlage ist Sure 17:32, wonach der Muslim sich nicht der Unzucht nähern soll. Hiernach leiten sich viele Bekleidungsregeln für Männer und Frauen ab (nicht durchsichtig, nicht eng anliegend, ...), was natürlich auch die Kopfbedeckung der Frau betrifft.
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Situation in verschiedenen Ländern |
Buch-Tipp: Der Kopftuch-Streit. Das Abendland und ein Quadratmeter Islam Empfehlenswert Zunächst will ich vorweg einige Punkte zu dem Beginn des Buches verlieren. Frau Oestreich geht gleich am Anfang ihres Buches das Problem der Rechte der Frauen in dem Islam an. Hier bescheinigt sie dem Propheten Mohammed (sas), dass er für seine Zeit den Frauen herausragende Rechte gewährt hat, er selbst sehr lange monogam mit seiner unabhängigen... |
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Bekannt in Deutschland ist vor allem der Fall, bei dem die Lehrerin Fereshta Ludin mit ihrem orthodox-islamischem Hintergrund ihre Einstellung als Beamtin auf Probe in den Schuldienst des Bundeslandes Baden-Württemberg anstrebte. Diese wurde ihr verweigert, da sie nicht bereit war, während des Unterrichts auf das Tragen eines Kopftuchs zu verzichten.
Die Begründung der Schulbehörde lautete: Das Kopftuch sei Ausdruck kultureller Abgrenzung und damit nicht ca. religiöses , sondern auch politisches Symbol. Die mit dem Kopftuch verbundene objektive Wirkung kultureller Desintegration lasse sich mit dem Gebot einer postulierten staatlichen Neutralität (Trennung von Kirche und Staat) nicht vereinbaren.
Das bundesdeutsche Bundesverfassungsgericht hat dazu am 24.09 2003 entschieden (siehe Urteil (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20030924_2bvr143602), oder Pressemitteilung (http://www.bverfg.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/bvg71-03)), dass ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, in dem geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg derzeit keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage finde. Eine entsprechende Regelung könne nicht durch eine Behördenentscheidung getroffen werden, sondern müsse, wenn sie politisch gewollt sei, durch Landesgesetz geschaffen werden - ein Weg, den das Verfassungsgericht den Landesparlamenten ausdrücklich freistellte.
Das erste Bundesland, das diese Möglichkeit nutzte, war Baden-Württemberg, wo ein entsprechendes Gesetz am 1.04 2004 verabschiedet wurde. Es ist umstritten, weil es "christlichen und abendländischen Bildungs- und Kulturwerten und Traditionen" einen besonderen Stellenwert zuspricht und sich damit die Frage stellt, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Das Grundgesetz fordert eine Gleichbehandlung aller Religionen (u.a. Artikel 33), und auch das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil dies verlangt. Auch in Berlin bahnt sich ein Verbot an: Allerdings geht ein am 30. März vereinbarter Gesetzesentwurf mit einem Totalverbot religiöser Symbole in dem öffentlichen Dienst weit über das Kopftuchverbot hinaus. Die beiden großen Kirchen haben daraufhin Protest eingelegt und rechtliche Schritte angekündigt.
Offenbar herrscht Uneinigkeit in den Ländern, ob es Lehrerinnen verboten werden soll, an der Schule ein Kopftuch zu tragen. Nach Berichten des Rheinischen Merkurs haben sich bisher sechs Länder für ein Verbot entschieden, drei sind unschlüssig und sieben gegen ein Verbot.
Muslime betonen, das Kopftuch stelle kein Symbol dar. Dennoch wird inzwischen auch debattiert, ob Symbole anderer Weltanschauungen, etwa das bei vielen Christen übliche Kreuz um den Hals oder der Habit der Mönche und Nonnen, an Schulen verboten werden sollen, um die islamische Religion nicht einseitig zu benachteiligen (zum Kreuzsymbol siehe auch das Urteil (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/1%20BvR%201659/97) des Bundesverfassungsgerichts vom 27.10 1997). (siehe auch Kruzifixurteil )
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist der bedeutendste Apologet des Rechtes für Lehrerinnen, Kopftücher zu tragen. Er ist eine eng mit der Hisbollah in Verbindung stehende Organisation.
Buch-Tipp: Der Kopftuchstreit in Deutschland Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " Der Kopftuchstreit in Deutschland". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet. |
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In Frankreich gibt es derartige rechtliche Auseinandersetzungen nicht mehr. Dort ist es den Lehrern an staatlichen Schulen bereits seit dem Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche aus dem Jahr 1906 untersagt, in dem öffentlichen Schulunterricht religiöse Symbole zur Schau zu stellen. Nach langer Debatte hat das Parlament am 10.02 2004 beschlossen, dass es Schülern und Studenten verboten ist, religiöse Symbole während des Unterrichts zu tragen. Darunter fallen sowohl das Kopftuch als auch jüdische und christliche Symbole. Kritiker sehen in diesem Gesetz eine ernsthafte Einschränkung der Religionsfreiheit und eine unnötige Überhöhung der laizistischen Ideologie.
Allerdings wurde die französische Debatte auch durch den sozialen Druck und durch gewalttätige Vorfälle bestimmt, denen junge Frauen in einem vorwiegend muslimischem Umfeld ausgesetzt sind.
Anlässlich eines Besuches des französischen Innenministers Nicolas Sarkozy in dem Dezember 2003 in Ägypten zeigte Muhammad Sayyid Tantawi , Großscheich der renommierten al-Azhar-Universität in Kairo, Verständnis für ein partielles Kopftuchverbot in nichtmuslimischen Nationen.
Er erklärte, dass die Verschleierung ein göttliches Gebot sei, aber dass Frauen, die in nichtmuslimischen Ländern leben, von dieser Verpflichtung ausgenommen wären.
Auch Soheib Bencheikh, der Großmufti von Marseille und religiöse Instanz der französischen Mittelmeermetropole, spricht sich stets wieder für eine Öffnung des Islam und gegen das Kopftuch aus.
Im August 2004 wurden die beiden französischen Journalisten Christian Chesnot und Georges Malbrunot in dem Irak von der islamistischen Gruppe Islamische Armee Iraks entführt, welche drohen, die beiden Journalisten zu ermorden, sollte Frankreich nicht von seinem Kopftuchverbot abrücken.
Das Verbot wurde dennoch pünktlich zu dem Schulbeginn am 2. September 2004 eingeführt; vom Verbot sind auch Kreuze und jüdische Kippa betroffen. Am ersten Schultag weigerten sich ca. 70 Schülerinnen, das Kopftuch abzulegen. Die Schulen entscheiden nun über einen Verweis.
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In Großbritannien haben die Sikhs vor den Moslems bereits erreicht, das das Tragen von Turbanen für Lehrkräfte vertretbar ist. Somit wurde auch den Moslems religiöse Kleidung nicht verboten. Es gibt dort allerdings gewisse Regeln. Bei Schülern gilt allgemein der Pflicht zur Schuluniform und auch daher Grenzen dessen, was erlaubt ist (Länge des Kopftuches, etc.).
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In der muslimisch geprägten Türkei ist es Lehrern, Schülern und Studenten verboten, ein Kopftuch zu tragen. Dieses Verbot wird auch mit Polizeigewalt durchgesetzt und ist in den letzten Jahren stets wieder Thema hitziger Debatten. Die Türkei sieht sich als laizistischer Staat an, der keine religiösen Präferenzen hat.
Dies ist auch einer der Gründe, weshalb Studentinnen aus wohlhabenderen fundamentalistischen Familien in Westeuropa studieren, wo solch eine Einschränkung nicht existiert.
Buch-Tipp: KPD-Verbot oder Mit Kommunisten leben? Umfangreich und informativ Das Buch ist eine Zusammenstellung von Referaten, die 1968 auf einer Konferenz gehalten wurden, die sich mit der dem KPD-Verbot und der möglichen Wiederzulassung beschäftigte.
Es behandelt ausführlich die Folgen des Verbots, mit ihren Tausenden Verfahren und lässt hier auch Beteiligte zu Wort kommen.
Zum anderen werden... |
Vereinigte Staaten Amerika | |
In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es seit Ende März 2004 einen Streit über das Tragen von Kopftüchern an Schulen. Eine Schulbehörde in dem Bundesstaat Oklahoma hat ein muslimisches Mädchen wegen Tragens eines Kopftuchs vom Unterricht ausgeschlossen. Das Washingtoner Justizministerium hat auf dem Rechtsweg erreicht, dass das Mädchen auch mit Kopftuch zur Schule gehen darf.
Buch-Tipp: Kopftuch und Kreuz. Muslimische Frauen aus evangelischer Sicht Die Beschreibung für das Buch " Kopftuch und Kreuz. Muslimische Frauen aus evangelischer Sicht" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. |
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